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FördergesellschaftJetzt Mitglied werden!

Als Mitglied der Gesellschaft zur Förderung des Landesmuseums Württemberg haben Sie für nur 50 Euro Jahresbeitrag freien Eintritt in das Landesmuseums Württemberg, in das Museum der Alltagskultur - Schloss Waldenbuch, in die Schausammlungen des Keramik- und Modemuseums im Schloss Ludwigsburg sowie in das Dominikanermuseum in Rottweil. Für unsere Veranstaltungen erhalten Sie ermäßigte Tickets.

Seit über 100 Jahren steht die Fördergesellschaft an der Seite des Museums und hat heute rund 1.300 Mitglieder. Mit den Beiträgen und Spenden finanziert die Fördergesellschaft unter anderem Ankäufe und Restaurierungen von Kunstwerken, kulturelle Bildungsprogramme für Kinder sowie Führungen für Menschen mit Behinderungen.

Vorteileund Leistungen

Unterstützen Sie eines der größten kulturhistorischen Museen in Deutschland und werden auch Sie Mitglied der Gesellschaft zur Förderung des Landesmuseums Württemberg e. V.! 

... als FÖRDERIN/FÖRDERER

bieten wir Ihnen

  • freien Eintritt in alle Ausstellungen
  • ermäßigten Eintritt zu allenVeranstaltungen
  • Einladungen zum Besuch von Sonderausstellungen außerhalb der regulären Öffnungszeit
  • exklusive Führungen
  • regelmäßige Zusendungen des Veranstaltungsprogramms
  • regelmäßige Zusendung von Informationen rund um das Landesmuseum Württemberg
  • Tagesexkursionen mit Museumsmitarbeiter*innen

Jahresbeitrag
Einzelperson 50 Euro
ermäßigt* 30 Euro
Paar 70 Euro
Familie 80 Euro
Unternehmen 150 Euro

* nur für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende und Schwerbehinderte gegen Vorlage des Ausweises

> Jetzt anmelden!

… als FREUND*IN

bieten wir Ihnen zusätzlich zu den Vorteilen der Förderinnen und Förderer

  • eine mehrtägige Exkursion im Jahr zu bedeutenden Museen und Kulturstätten
  • Einladungen zu Previews von Sonderausstellungen
  • einen exklusiven Kulturabend im Jahr mit der Direktion
  • auf Wunsch namentliche Nennung Ihrer Förderung im Museumsfoyer und im Tätigkeitsbericht

Jahresbeitrag
Einzelperson 500 Euro
Paar 700 Euro
Unternehmen 1.500 Euro

> Jetzt anmelden!

… als DONATOR*IN

bieten wir Ihnen exklusive Leistungen, über die wir Sie gerne informieren.

Jahresbeitrag
Einzelperson 5.000 Euro
Paar 7.000 Euro
Unternehmen 10.000 Euro

> Jetzt anmelden!

Eine Mitgliedschaft ist auch ein besonderes Geschenk. Gerne beraten wir Sie.

Gremien, Satzungund Datenschutzerklärung

Gremien

Vorstand
Peter Schneider, Erster Vorsitzender
Prof. Dr. Christina Haak, stellvertretende Vorsitzende
Bernhard Sibold, Schatzmeister
Maria Würth, Schriftführerin

Beirat
Dr. Christine Bechtle-Kobarg
Joachim Butz
Dipl.-Ing. Till Casper
Dr. Wolfram Freudenberg
Prof. Dr. Volker Himmelein
Philipp Fürst zu Hohenlohe-Langenburg
Antonia Kammüller
Clemens Graf Leutrum von Ertingen
Günther Oettinger
Prof. Dr. Wolfgang Schuster
S.K.H. Dr. Philipp Herzog von Württemberg

Geschäftsführung
Anne Eichmann

Satzung

§ 1
Name, Sitz und Zweck

1. Der Verein führt den Namen "Gesellschaft zur Förderung des Landesmuseums Württemberg e. V.“. Er hat seinen Sitz in Stuttgart und ist in das Vereinsregister seit dem 11. Juli 1910, damals unter der Bezeichnung "Verein zur Förderung des Museums vaterländischer Altertümer in Stuttgart", eingetragen.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung kultureller Zwecke in allen musealen Aufgabenbereichen des Landesmuseums Württemberg in Stuttgart. Zu den Aufgaben des Vereins gehören Ankauf von Kunstwerken oder Bereitstellung von Mitteln zu deren Erwerb oder anderen Denkmälern der heimischen Vergangenheit sowie das Sammeln von Spenden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 2
Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft im Verein besteht aus
a) persönlichen Mitgliedern
b) korporativen Mitgliedern (Gesellschaften, juristische Personen usw.),
c) Ehrenmitgliedern 

2. Die Mitgliedschaft - a) und b) - ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorsitzende.

3. Mitglieder, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, können vom Beirat zu Ehrenmitgliedern berufen werden.

4. Der Mitgliedsbeitrag ist gestaffelt. Es besteht die Möglichkeit das Landesmuseum Württemberg zu unterstützen als:
Förderer, Freund oder Donator.

5. Über die Höhe des Mitgliederbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Beitrag ist jeweils im Januar fällig. Ehrenmitglieder und Stifter sind beitragsfrei und haben die Rechte der Mitglieder.

6. Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, schriftliche Kündigung, Nichtzahlung des Jahresbeitrages nach dreimaliger fruchtloser Mahnung oder Ausschluss bei wichtigem Grund. Die Kündigung kann jederzeit erfolgen. Sie wird sofort wirksam, befreit jedoch nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vollen Jahresbeitrages. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand endgültig.


§ 3
Organe

Die Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung,
b) der Vorstand und
c) der Beirat.


§ 4
Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung tritt in jedem Jahr einmal, und zwar möglichst in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres nach Einberufung durch den Vorsitzenden zusammen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung beruft der Vorsitzende dann ein, wenn er diese für erforderlich hält oder dieses unter Angabe des Beratungsgegenstandes von mindestens einem Viertel der Mitglieder schriftlich beantragt wird.

2. Die Einberufung zur Mitgliederversammlung muss vier Wochen vorher durch schriftliche Einladung mit Angabe der Tagesordnung erfolgen. Mitgliedern, die dem Verein zum Zweck der Übermittlung der Einladung eine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, kann die Einladung nebst Tagesordnung auch per E-Mail übermittelt werden; das unterschriebene Einladungsschreiben ist an die E-Mail anzuhängen.

3. Anträge zur Tagesordnung müssen zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden.

4. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von dessen Stellvertreter, geleitet. Er entscheidet ohne Anhören der Mitgliederversammlung über die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte, über Zulassung weiterer Tagesordnungspunkte und über die Zulassung anderer Anträge jeder Art. Der Vorsitzende ist berechtigt, eine Redezeit festzusetzen und, falls ihm dieses tunlich scheint, auch das Wort zu entziehen.

5. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss enthalten:
a) Zeit und Ort der Versammlung,
b) Rechenschaftsbericht des Vorstandes,
c) Entlastung des Vorstandes,
d) Festsetzung der Beiträge,
e) Wahlen, sofern diese anstehen.

6. Über die Mitgliederversammlung ist eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Schriftführer und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. Die gefassten Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.


§ 5
Der Vorstand

1. Dem Vorstand gehören an:
a) der 1. Vorsitzende,
b) der stellvertretende Vorsitzende,
c) der Schatzmeister und
d) der Schriftführer.
Kraft Amtes ist der stellvertretende Vorsitzende der amtierende Direktor des Landesmuseums Württemberg. Den Schriftführer wählt der Beirat aus seinen Reihen.

2. Der Vorstand i. S. des BGB ist der 1. und der stellvertretende Vorsitzende sowie der Schatzmeister. Jeder allein ist berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten.

3. Der 1. Vorsitzende und der Schatzmeister werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.


§ 6
Der Beirat

1. Die Beiräte müssen Mitglieder des Vereins sein.

2. Beiräte sind Persönlichkeiten, die in besonderer Weise bereit sind, für die Zwecke des Vereins einzutreten. Sie unterstützen den Vorstand bei der Führung der Geschäfte, dem Einwerben von Spenden und stehen dem Museum als Berater zur Seite. Dabei können Kommissionen zur Erörterung spezieller Fachfragen gebildet werden.

3. Ist ein Beirat aufgrund der Position seiner beruflichen Tätigkeit Mitglied geworden, so endet sein Mandat mit Ausscheiden aus dem aktiven Dienst mit Ablauf des Kalenderjahres.

4. Die Beiräte werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er besteht aus mindestens acht Mitgliedern.

5. Säumt ein Beirat mehr als 50% der Sitzungen, hat der Vorstand die Möglichkeit, sein Mandat zu beenden.

6. Die Sitzungen des Beirats werden vom Vorsitzenden einberufen. § 4 Abs. 4 und 6 der Satzung gilt entsprechend.


§ 7
Schirmherrschaft

Mit Zustimmung des Beirats trägt der Vorstand namhaften Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die mit dem Landesmuseum  Württemberg besonders verbunden sind, die Schirmherrschaft an.


§ 8
Beschlussfassung

1. Organe des Vereins fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

2. In der Mitgliederversammlung bedürfen die Beschlüsse auf Satzungsänderung oder auf Auflösung des Vereins einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.


§ 9
Erwerbungen

Die vom Verein erworbenen Werke stellt dieser dem Landesmuseum Württemberg kostenlos und leihweise zur Verfügung. Sie bleiben im Eigentum des Vereins.


§ 10
Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 11
Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das Landesmuseum Württemberg, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.


§ 12

Dem Verein ist der Kinderclub „Die Schlossgespenster“ angegliedert für Kinder im Alter ab sechs Jahren. Die Mitgliedschaft wird durch einen für das Kind verantwortlichen Erziehungsberechtigten schriftlich beantragt und kann jährlich verlängert werden. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum jeweiligen Monat des Eintritts fällig. Der Mitgliedsbeitrag sieht eine Vergünstigung für Geschwister vor, wenn bereits ein Kind Mitglied ist.


§ 13
Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 19. April 2023 beschlossen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.


Anschrift: Altes Schloss, Schillerplatz 6, 70173 Stuttgart, Tel: 0711  89 535 199
Bankverbindung: BW Bank, IBAN: DE 81 6005 0101 7871 5113 50

Datenschutz

Wir sind daran interessiert, eine gute und vertrauensvolle Beziehung mit Ihnen zu pflegen und Ihnen Informationen zu unseren Aktionen zukommen zu lassen. Damit ist verbunden, dass wir Ihre personenbezogenen Daten bei uns speichern und verarbeiten. Dies geschieht auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe f der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Die Fördergesellschaft erhebt, verarbeitet und nutzt von ihren Mitgliedern folgende personenbezogene Daten: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung sowie vereinsbezogene Daten für die Einordnung der Mitgliedschaft (Einzel-/Paarmitgliedschaften, Ermäßigung für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende und Schwerbehinderte) sowie sonstige vereinsbezogene Daten (z.B. Datum des Eintritts/Austritts, Änderungen der Mitgliedschaft, Teilnahme an Veranstaltungen oder Exkursionen). Diese Daten werden mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) für die Dauer der Vereinsmitgliedschaft sowie für weitere zwölf Monate nach Austritt gespeichert und zur Verwaltung und Betreuung der Mitglieder sowie für vereinsbezogene Aktionen und Veranstaltungen genutzt. Automatisierte Entscheidungsfindungen auf Basis Ihrer Daten finden nicht statt.

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von der Fördergesellschaft verarbeiteten, Sie betreffenden personenbezogenen Daten, sowie Rechte auf Berichtigung, Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unter foerdergesellschaft@landesmuseum-stuttgart.de sowie telefonisch unter 0711 89 535 199 jederzeit widersprechen. 

Des Weiteren werden für den Versand von Informationsmaterialien (z. B. Einladungen zu Ausstellungseröffnungen) Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihre E-Mail-Adresse an das Landesmuseum Württemberg weitergeleitet. Teilweise bedienen wir uns beim postalischen Versand unserer Informationen externer Dienstleister (lettershop). Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert.

Des Rätsels LösungBilderrätsel aufgeSCHLOSSen 1/2014

Bei dem Rätselmotiv handelt es sich um eine Detailaufnahme der Figur der Maria Magdalena, die Teil des Lichtensterner Altars ist. Die Figur befindet sich rechts im Mittelfeld des Altartriptychons und ist Teil eines Figurenensembles, das die Marienkrönung zeigt. Esbefindet sich in der Schausammlung LegendäreMeisterWerke im 2. Obergeschoss des Alten Schlosses.

Das Objekt wurde ursprünglich von der Äbtissin Margarete von Stein gestiftet und hatte eine turbulente Geschichte. Der erste Schicksalsschlag, über den es Schriftquellen gibt, war die Plünderung des Klosters während des Bauernkrieges, einer Reihe von Aufständen aus ökonomischen, gesellschaftlichen und religiösen Gründen. Während sich die Nonnen im April 1525 in ihren Pfleghof in Heilbronn geflüchtet hatten, entgingen Kloster und Ausstattung nur knapp der Zerstörung, weil ein von den Aufständischen gelegter Brand glücklicherweise von selbst erlosch.

Weitere Informationen zur Geschichte des Lichtensterner Altars finden Sie im LMW-Blog

Ihre AnsprechpartnerinFördergesellschaft

Anne Eichmann
Leiterin Geschäftsstelle

Tel: 0711 89 535 199
foerdergesellschaft@
landesmuseum-stuttgart.de

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