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Die kugelige, leicht gestauchte Flasche mit Trichtermündung war Bestandteil des römischen Tafelgeschirrs. Man schenkte darin Wein oder Quellwasser aus. Der beschliffene Rand der Flasche ist zugespitzt, darunter verläuft rundherum ein dicker Faden mit übereinander gelegtem Anfang und Ende. Das wohl im 4. Jahrhundert n. Chr. in Palästina hergestellte Gefäß aus hell blau-grünem Glas hat einen schwachen Gelbstich mit stumpfer Oberfläche. Es ist insgesamt etwas schief, zeichnet sich aber durch seine Benutzerfreundlichkeit aus. Es ließ sich gut mit einem Stopfen verschließen. Der schwach aufgewölbte Boden diente der besseren Handhabung. Kugelbauchige Flaschen waren im gesamten Römischen Reich vom 3.– 5. Jahrhundert n. Chr. sehr beliebt. Das in der Nähe von Jaffa (heute Tel Aviv-Jaffa, Israel) gefundene Objekt wurde 1896 von der Vorgängereinrichtung des heutigen Landesmuseums Württemberg, die „Königliche Staatssammlung vaterländischer Kunst- und Altertumsdenkmale“, angekauft. Erworben wurde es von Richard Großmann (1873–1916). Der gebürtige Stuttgarter war in Tiberias (heute Israel) als Hotelier tätig. Zum Zeitpunkt des Verkaufs hielt er sich bei seiner Familie in Stuttgart auf, die hier ein Leinengeschäft führte. Die genauen Umstände der Ausgrabung und des Transfers sind nicht bekannt. Sowohl Jaffa als auch Tiberias waren damals Teil des Osmanischen Reichs. Die Erforschung dieses Objekts erfolgte im Rahmen des Projekts „Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten – ein Erstcheck“, das vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK) gefördert wurde. [Astrid Fendt/Malena Alderete]
Margret Honroth. Mit einem Beitr. vom Birgit Schlick-Nolte. Hrsg. vom Landesmuseum Württemberg (2007): Vom Luxusobjekt zum Gebrauchsgefäß vorrömische und römische Gläser Stuttgart, S. 72f. Abb. 74 Nr. 126
Das Landesmuseum Württemberg stellt alle in der Online-Sammlung publizierten Objektdaten (Bilder und Metadaten) für eine Nachnutzung und Weiterverwendung frei. Dafür nutzen wir vor allem die Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA 4.0. Sie dürfen unter Nennung des Rechteinhabers ohne Nachfrage:
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